Coronavirus: Verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis von WP/vBP bei Coronahilfen

Kategorie: Steuern und Recht | 28. September 2021

WP/vBP werden seit dem 1. August 2021 als vertretungsgefugt vor den Verwaltungsgerichten angesehen, wenn es sich um Angelegenheiten finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der Pandemie handelt und soweit diese Programme eine Einbeziehung von WP/vBP als prüfende Dritte vorsehen. Darauf weist die WPK hin.

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Quelle: www.datev.de

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