Coronavirus: Vorstand der WPK äußert sich zur Fortbildungsverpflichtung im Jahr 2020

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 1. Juli 2020

Angesichts der Corona-Pandemie hat sich der Vorstand der WPK mit der Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung nach § 5 BS WP/vBP im Jahr 2020 beschäftigt.

Weitere Informationen: Coronavirus: Vorstand der WPK äußert sich zur Fortbildungsverpflichtung im Jahr 2020

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fitnessstudio-Urteil: McFIT muss Preise richtig angeben . . .

24,90 Euro im Monat sollte die Mitgliedschaft bei McFIT im . . . ... [weiterlesen]

Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer den gesamten . . .

Das LG Frankenthal hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, . . . ... [weiterlesen]

Archiv