Countdown für VW-Kunden läuft
Kategorie: Recht | 20. September 2017
Volkswagen hat erklärt, sich bis Ende 2017 nicht auf Verjährung zu berufen, wenn Kunden Ansprüche im Abgasskandal stellen. Die verbleibenden Tage reichen nach Einschätzung des vzbv aber nicht aus, damit die Vielzahl der Geschädigten ihre Ansprüche geltend machen können. Der Grund: Bis dahin werden die ausschlaggebenden und derzeit noch offenen Rechtsfragen nicht geklärt sein. Der vzbv fordert daher von VW, sich auch nach dem 31.12.2017 nicht auf Verjährung zu berufen.
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Quelle: www.datev.de