COVID-19-Quarantäne: Nichtanrechnung auf den Urlaub nur mit ärztlicher AU-Bescheinigung
Kategorie: Steuern und Recht | 18. Oktober 2021
Das LAG Düsseldorf entschied bezüglich einer COVID-19-Quarantäne einer Arbeitnehmerin, dass eine Nichtanrechnung auf den Urlaub nur mit ärztlicher AU-Bescheinigung erfolgt (Az. 7 Sa 857/21).
Quelle: www.datev.de