Cum-Ex-Geschäfte: Aufklärung muss sein!
Kategorie: Steuern | 22. Juni 2017
Der BdSt kritisiert, dass sich der Bundestags-Untersuchungsausschuss nicht auf einen Abschlussbericht zu den sog. Cum-Ex-Geschäften geeinigt hat.
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Quelle: www.datev.de