Cyberkriminalität: Die Befürchtung eines möglichen Missbrauchs personenbezogener Daten kann für sich genommen einen immateriellen Schaden darstellen

Kategorie: Steuern und Recht | 14. Dezember 2023

Im Fall der unbefugten Offenlegung von bzw. des unbefugten Zugangs zu personenbezogenen Daten können die Gerichte aus diesem Umstand allein nicht ableiten, dass die Schutzmaßnahmen, die der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ergriffen hat, nicht geeignet waren. Die Gerichte müssen die Geeignetheit dieser Maßnahmen konkret beurteilen. So der EuGH (Rs. C-340/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Ein Gefährte ist kein Hilfsmittel . . .

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten . . . ... [weiterlesen]

Anschauen von Lehrvideos zählt bei der . . . ...

Das VG Münster hat die Klage einer Friseurin abgewiesen, das . . . ... [weiterlesen]

Archiv