Das Halten von Cocktailkursen führt nicht zu einer höheren Besoldung eines Realschullehrers
Kategorie: Steuern und Recht | 3. Februar 2025
Eine Tätigkeit als Anbieter von Cocktailkursen ist für die Tätigkeit als verbeamteter Lehrer nicht förderlich im besoldungsrechtlichen Sinne. So das VG Aachen (Az. 1 K 2377/23).
Quelle: www.datev.de