Das Pfälzische Oberlandesgericht stärkt die Rechte der Kunden beim Einbauküchenkauf

Kategorie: Steuern und Recht | 9. September 2024

Das OLG Zweibrücken hat eine Klausel für unzulässig erachtet, nach der sich der Preis für die Lieferung und Montage einer Einbauküche (nur) dann um über 20 % reduziert, wenn der Kunde den reduzierten Küchengesamtpreis bis zum Tage der Lieferung und Rechnungsstellung zahlt (Az. 5 U 38/23).

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Quelle: www.datev.de

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