Das Pfälzische Oberlandesgericht stärkt die Rechte der Kunden beim Einbauküchenkauf
Kategorie: Steuern und Recht | 9. September 2024
Das OLG Zweibrücken hat eine Klausel für unzulässig erachtet, nach der sich der Preis für die Lieferung und Montage einer Einbauküche (nur) dann um über 20 % reduziert, wenn der Kunde den reduzierten Küchengesamtpreis bis zum Tage der Lieferung und Rechnungsstellung zahlt (Az. 5 U 38/23).
Quelle: www.datev.de