Das Risiko nach Absage wegen Corona sinnlos gewordener Messeausstattung wird annähernd geteilt
Kategorie: Steuern und Recht | 2. Juli 2021
Das AG München gab einer Messeausstatterin aus Feldkirchen im Landkreis München weitgehend Recht und verurteilte den beklagten Bonner Fachverband aus der Betonsparte zur Zahlung eines fast hälftigen Mietanteils von 1.200 Euro nebst Zinsen und Kosten (Az. 191 C 15959/20).
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Quelle: www.datev.de