Das Sampling kann einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers darstellen, wenn es ohne dessen Zustimmung erfolgt

Kategorie: Recht | 29. Juli 2019

Tonträgerhersteller haben das ausschließliche Recht, die Vervielfältigung ihrer Tonträger ganz oder teilweise zu erlauben oder zu verbieten. Die Nutzung eines Audiofragments, das einem Tonträger entnommen wurde, in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form stellt jedoch auch ohne Zustimmung keinen Eingriff in diese Rechte dar. So entschied der EuGH im Streitfall Kraftwerk („Metall auf Metall“) und Moses Pelham „Nur mir“ (Rs. C-476/17).

Weitere Informationen: Das Sampling kann einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers darstellen, wenn es ohne dessen Zustimmung erfolgt

Quelle: www.datev.de

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