Datenschutzbehörde kann Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen

Kategorie: Recht | 12. September 2019

Der Betreiber eines im sozialen Netzwerk Facebook unterhaltenen Unternehmensauftritts (Fanpage) kann verpflichtet werden, seine Fanpage abzuschalten, falls die von Facebook zur Verfügung gestellte digitale Infrastruktur schwerwiegende datenschutzrechtliche Mängel aufweist. So entschied das BVerwG (Az. 6 C 15.18).

Weitere Informationen: Datenschutzbehörde kann Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen

Quelle: www.datev.de

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