Datenschutzrichtlinie von Apple teilweise rechtswidrig

Kategorie: Recht | 22. Februar 2019

Das KG Berlin entschied, dass die Datenschutzrichtlinie von Apple teilweise rechtswidrig ist, weil sie umfangreiche Rechte zur Nutzung personenbezogener Daten ohne Zustimmung der Kunden enthalte, die Weitergabe der Daten an Dritte ohne Einwilligung möglich sei und somit sieben Klauseln gegen die DSGVO verstoßen (Az. 23 U 196/13).

Weitere Informationen: Datenschutzrichtlinie von Apple teilweise rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

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