Datenschutzrichtlinie von Apple teilweise rechtswidrig
Kategorie: Recht | 22. Februar 2019
Das KG Berlin entschied, dass die Datenschutzrichtlinie von Apple teilweise rechtswidrig ist, weil sie umfangreiche Rechte zur Nutzung personenbezogener Daten ohne Zustimmung der Kunden enthalte, die Weitergabe der Daten an Dritte ohne Einwilligung möglich sei und somit sieben Klauseln gegen die DSGVO verstoßen (Az. 23 U 196/13).
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Quelle: www.datev.de