Dauerhafte Störung des Hausfriedens rechtfertigt fristlose Wohnungskündigung

Kategorie: Recht | 23. März 2018

Das AG München entschied, dass eine dauerhafte Störung des Hausfriedens die fristlose Wohnungskündigung rechtfertigt (Az. 418 C 6420/17).

Weitere Informationen: Dauerhafte Störung des Hausfriedens rechtfertigt fristlose Wohnungskündigung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Versenkbarer Straßenpoller beschädigt Fahrzeug: Gibt es . . . ...

Kann ein versenkbarer Straßenpoller automatisch wieder hochfahren, muss der Betreiber . . . ... [weiterlesen]

Minderung wegen Fehlens des Gepäcks bei . . . ...

Der gezahlte Reisepreis kann um 30 Prozent gemindert werden, wenn . . . ... [weiterlesen]

Archiv