Dauerhafte Störung des Hausfriedens rechtfertigt fristlose Wohnungskündigung
Kategorie: Recht | 23. März 2018
Das AG München entschied, dass eine dauerhafte Störung des Hausfriedens die fristlose Wohnungskündigung rechtfertigt (Az. 418 C 6420/17).
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Quelle: www.datev.de