Daumen hoch für geplante Änderungen des KISTA-Verfahrens

Kategorie: Steuern | 27. Juli 2020

Bereits letztes Jahr deutete ein Eckpunktepapier des BMF positive Änderungen im KISTA-Verfahren an. Einige davon sollen nun im Rahmen des Zweiten Familienentlastungsgesetzes umgesetzt werden. Die bisherige Verwaltungsauffassung, dass bei betrieblichen Konten auf den Kirchensteuerabzug zu verzichten ist, könnte schon bald gesetzlich verankert werden. Der DStV begrüßt die Erleichterungen, die damit für die Praxis einhergehen dürften.

Weitere Informationen: Daumen hoch für geplante Änderungen des KISTA-Verfahrens

Quelle: www.datev.de

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