DBA Deutschland-Japan: Durchführungsabsprache zwischen den zuständigen Behörden

Kategorie: Steuern | 16. Januar 2020

Das BMF hat mit der zuständigen Behörde Japans eine Durchführungsabsprache über die für die Amtshilfe bei der Erhebung steuerlicher Ansprüche anzuwendenden Verfahren getroffen (Az. IV B 2 – S-1301-JAPAN / 0-11).

Weitere Informationen: DBA Deutschland-Japan: Durchführungsabsprache zwischen den zuständigen Behörden

Quelle: www.datev.de

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