DBA Deutschland-Japan: Durchführungsabsprache zwischen den zuständigen Behörden
Kategorie: Steuern | 16. Januar 2020
Das BMF hat mit der zuständigen Behörde Japans eine Durchführungsabsprache über die für die Amtshilfe bei der Erhebung steuerlicher Ansprüche anzuwendenden Verfahren getroffen (Az. IV B 2 – S-1301-JAPAN / 0-11).
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Quelle: www.datev.de