Deckelung des Lärmpegels – Klage von Anwohnern gegen den Flughafen Sylt erfolgreich

Kategorie: Recht | 11. September 2019

Die Klage zweier Anwohnerinnen gegen den Flughafen Westerland/Sylt war erfolgreich, soweit sie eine Begrenzung des Dauerschallpegels auf 55 dB(A) verlangt haben. Das hat das OLG Schleswig-Holstein entschieden und die Betreiberin verurteilt, den Flughafen in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr so zu betreiben, dass die Grundstücke der Klägerinnen in Keitum nicht mit einem Dauerschallpegel von mehr als 55 dB(A) belastet werden (Az. 9 U 103/15).

Weitere Informationen: Deckelung des Lärmpegels – Klage von Anwohnern gegen den Flughafen Sylt erfolgreich

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bekanntmachung des geänderten Musters für den . . . ...

Das BMF hat das geänderte Muster für den Ausdruck der . . . ... [weiterlesen]

Ein Pflegedienst, der Intensivpflege in Wohngemeinschaften . . . ...

Zu Lebzeiten bestehende Ansprüche der verstorbenen Pflegebedürftigen könne der Pflegedienst . . . ... [weiterlesen]

Archiv