Deckelung des Lärmpegels – Klage von Anwohnern gegen den Flughafen Sylt erfolgreich
Kategorie: Recht | 11. September 2019
Die Klage zweier Anwohnerinnen gegen den Flughafen Westerland/Sylt war erfolgreich, soweit sie eine Begrenzung des Dauerschallpegels auf 55 dB(A) verlangt haben. Das hat das OLG Schleswig-Holstein entschieden und die Betreiberin verurteilt, den Flughafen in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr so zu betreiben, dass die Grundstücke der Klägerinnen in Keitum nicht mit einem Dauerschallpegel von mehr als 55 dB(A) belastet werden (Az. 9 U 103/15).
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Quelle: www.datev.de