Dekorieren des häuslichen Wohnzimmers eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters ist keine versicherte Vorbereitungshandlung

Kategorie: Steuern und Recht | 22. März 2021

Das Dekorieren des häuslichen Wohnzimmers eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters anlässlich des „Weibersturms“ an Weiberfastnacht ist keine versicherte Vorbereitungshandlung i. S. d. gesetzlichen Unfallversicherung. So entschied das SG Trier (Az. S 1 U 95/19).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

EuGH zur Produkthaftung: Lieferant kann als . . . ...

Der EuGH entschied zur Haftung für fehlerhafte Produkte: Ein Lieferant . . . ... [weiterlesen]

Smiley-Form bei tiefgekühlten Kartoffelprodukten ist herkunftshinweisend . . .

Das OLG Düsseldorf hat zu Smiley-förmigen Tiefkühlkartoffelprodukten entschieden: Das Inverkehrbringen . . . ... [weiterlesen]

Archiv