Denkmalrechtliche Genehmigung für Umbau der St.-Hedwigs-Kathedrale hat Bestand

Kategorie: Recht | 10. Januar 2019

Die vom Land Berlin für den geplanten Umbau der denkmalgeschützten St. Hedwigs-Kathedrale erteilte denkmalrechtliche Genehmigung hat Bestand. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 19 K 319.18, VG 19 K 334.18).

Weitere Informationen: Denkmalrechtliche Genehmigung für Umbau der St.-Hedwigs-Kathedrale hat Bestand

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH zum Ansatz und Teilwert von . . . ...

Der BFH entschied zu Ansatz und Berechnung einer Pensionsrückstellung für . . . ... [weiterlesen]

BFH: Auswirkungen einer rechtsträgerübergreifenden Übertragung stiller . . . ...

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein . . . ... [weiterlesen]

Archiv