Deutsche Bahn kann nicht vorschreiben, dass Kunden, die Fahrkarten online per Lastschriftverfahren kaufen möchten, einen Wohnsitz in Deutschland haben müssen

Kategorie: Recht | 2. Mai 2019

Die Deutsche Bahn kann nicht vorschreiben, dass Kunden, die Fahrkarten online per Lastschriftverfahren kaufen möchten, einen Wohnsitz in Deutschland haben müssen. Eine solche Vorgabe ist lt. Generalanwalt Szpunar nicht mit den Bestimmungen des Unionsrechts vereinbar, die es Unternehmen verbieten, vorzugeben, in welchem Mitgliedstaat das Zahlungskonto des Kunden zu führen ist (Rs. C-28/18).

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Quelle: www.datev.de

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