Deutsche Regelung, die es Suchmaschinen untersagt, Pressesnippets ohne Genehmigung des Verlegers zu verwenden, nicht anwendbar
Kategorie: Recht | 12. September 2019
Die deutsche Regelung, die es Suchmaschinen untersagt, Pressesnippets ohne Genehmigung des Verlegers zu verwenden, ist mangels vorheriger Übermittlung an die Kommission nicht anwendbar. Es handelt sich um eine Vorschrift betreffend einen Dienst der Informationsgesellschaft und somit um eine „technische Vorschrift“, deren Entwurf der Kommission zu notifizieren ist. So entschied der EuGH (Rs. C-299/17).
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Quelle: www.datev.de