Deutscher Hilfsdienst darf keine Krankentransporte durchführen
Kategorie: Recht | 25. Februar 2019
Die Stadt Mönchengladbach ist nicht verpflichtet, dem finanziell angeschlagenen Deutschen Hilfsdienst Kreisverband Mönchengladbach-Viersen e.V. vorläufig eine Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten in Mönchengladbach zu erteilen. Nach den strengen gesetzlichen Vorgaben könne eine Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten nur dann erteilt werden, wenn u. a. die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet sei. So das VG Düsseldorf (Az. 29 L 334/19).
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Quelle: www.datev.de