Deutscher Rundfunkbeitrag mit Unionsrecht vereinbar

Kategorie: Recht | 13. Dezember 2018

Der EuGH entschied, dass der deutsche Rundfunkbeitrag mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Die Ersetzung der Rundfunkgebühr (die für den Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts zu entrichten war) durch den Rundfunkbeitrag (der insb. für das Innehaben einer Wohnung oder einer Betriebsstätte zu entrichten ist) stelle keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland dar. Es sei daher nicht erforderlich gewesen, die EU-Kommission von dieser Änderung als Änderung einer bestehenden Beihilfe zu unterrichten (Rs. C-492/17).

Weitere Informationen: Deutscher Rundfunkbeitrag mit Unionsrecht vereinbar

Quelle: www.datev.de

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