Deutsches Gesetz über Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit Unionsrecht vereinbar

Kategorie: Recht | 18. Juli 2017

Der Ausschluss der außerhalb Deutschlands beschäftigten Arbeitnehmer eines Konzerns vom aktiven und passiven Wahlrecht bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der deutschen Muttergesellschaft verstößt nicht gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. So entschied der EuGH (Az. C-566/15).

Weitere Informationen: Deutsches Gesetz über Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit Unionsrecht vereinbar

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Attraktivität des Accountant-BerufsstandesBitte um Unterstützung der . . . ...

Die WPK weist auf die Unterstützung der IFAC-Studie zur Attraktivität . . . ... [weiterlesen]

Nordrhein-Westfalen setzt als erstes Bundesland auf . . . ...

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen geht einen weiteren Schritt in Richtung digitale . . . ... [weiterlesen]

Archiv