Deutsches Gesetz über Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit Unionsrecht vereinbar
Kategorie: Recht | 18. Juli 2017
Der Ausschluss der außerhalb Deutschlands beschäftigten Arbeitnehmer eines Konzerns vom aktiven und passiven Wahlrecht bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der deutschen Muttergesellschaft verstößt nicht gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. So entschied der EuGH (Az. C-566/15).
Weitere Informationen: Deutsches Gesetz über Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit Unionsrecht vereinbar
Quelle: www.datev.de