Die Crux mit der Cloud: Die E-Evidence-Verordnung im Trilog

Kategorie: Steuern und Recht | 15. September 2021

Die sog. E-Evidence-Verordnung quält sich auf die Zielgerade des europäischen Gesetzgebungsverfahrens. Wenn Strafverfolgungsbehörden aus anderen Mitgliedstaaten zukünftig Mandantendaten von privaten Service-Providern herausverlangen können, dann könnte dies lt. DStV das Berufsgeheimnis und die Datensicherheit von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern beinträchtigen.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DStV fordert Klarheit bei Ausweitung des . . . ...

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der . . . ... [weiterlesen]

IT-Fachkräftemangel: Große Unternehmen setzen auf Künstliche . . . ...

Künstliche Intelligenz in der Softwareentwicklung oder ein KI-Chatbot, der bei . . . ... [weiterlesen]

Archiv