Die kommende Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert die deutsche Wirtschaft heraus

Kategorie: Steuern und Recht | 23. April 2024

Seit dem 22. März 2024 liegt der Gesetzentwurf des BMJ zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) in deutsches Recht vor. Die WPK plädiert für den schrittweisen Aufbau eines Marktes für die Bestätigung von Nachhaltigkeitsinformationen.

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Quelle: www.datev.de

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