Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar
Kategorie: Steuern und Recht | 1. Dezember 2021
Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar mit der Folge, dass in diesem Bereich erzielte Verluste einkommensteuerlich zu berücksichtigen sind. Dies entschied das FG Münster (Az. 13 K 3818/18).
Quelle: www.datev.de