Dienstleistungskommission – Leistungserbringer bei In-App Verkäufen über eine Internet-Plattform

Kategorie: Steuern | 30. Juni 2020

Die Grundsätze der sog. Ladenrechtsprechung sind lt. FG Hamburg auch auf sog. In-App-Käufe aus Spielen auf mobilen Endgeräten (insbes. Smartphones) anwendbar (Az. 6 K 111/18).

Weitere Informationen: Dienstleistungskommission – Leistungserbringer bei In-App Verkäufen über eine Internet-Plattform

Quelle: www.datev.de

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