Dieselskandal: "Auslaufmodell" gewählt – Bei Nachlieferung kein Anspruch auf Ersatzlieferung aus aktueller Modellreihe
Kategorie: Recht | 28. Oktober 2019
Ob der Gewährleistungsanspruch des Käufers die Beschaffung eines Fahrzeugs aus der aktuellen Produktionsserie umfasst, bestimmt sich nach Inhalt und Reichweite der vertraglich vereinbarten Beschaffungspflicht des Verkäufers. Hat sich der Käufer in Kenntnis eines bevorstehenden Modellwechsels bewusst für das „Auslaufmodell“ entschieden, begrenzt dies die Beschaffungspflicht des Verkäufers auf diese Modellversion. So das OLG Koblenz 12 U 773/18
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Quelle: www.datev.de