Digitalisierung von Beurkundungen

Kategorie: Recht | 24. April 2019

Die Prozedur der Beurkundung durch Notare ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/9428) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung u. a. wissen, warum die doppelte Verwahrungspflicht von Urkunden ab 2022 entsprechend dem Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer erforderlich ist, wenn laut Beurkundungsgesetz die elektronische Form der papiergebundenen Form als gleichwertig anzusehen ist.

Weitere Informationen: Digitalisierung von Beurkundungen

Quelle: www.datev.de

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