Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
Kategorie: Steuern und Recht | 5. Dezember 2024
Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Das entschied das BAG (Az. 8 AZR 370/20)
Quelle: www.datev.de