Disziplinarmaßnahmen wegen Teilnahme an sog. Aufnahmeritualen rechtmäßig

Kategorie: Recht | 18. April 2018

Laut VG Düsseldorf waren Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte eines Kölner Sondereinsatzkommandos wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Kollegialität bei der Teilnahme an sog. Aufnahmeritualen rechtmäßig (Az. 35 K 10700/16.O, 35 K 10458/16.O, 35 K 9371/16.O).

Weitere Informationen: Disziplinarmaßnahmen wegen Teilnahme an sog. Aufnahmeritualen rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Globale Mindeststeuer: ZEW zu Trumps Absage . . . ...

Donald Trump hat eine Mitwirkung der USA an der globalen . . . ... [weiterlesen]

Umfrageergebnisse von STAX 2024 ausgewertet . . .

Die deutliche Mehrheit der Steuerberater ist zufrieden mit ihrem Beruf . . . ... [weiterlesen]

Archiv