Doktoranden Rückzahlung einer rechtswidrigen Vergütung für Promotionsbetreuungen zugesprochen
Kategorie: Steuern und Recht | 25. Februar 2022
Das OLG Stuttgart hat einen Professor und seine Ehefrau zur Rückzahlung von Vergütungen für die Promotionsbetreuung einer Zahnärztin und eines Zahnarztes in Höhe von jeweils 17.850 Euro verurteilt (Az. 10 U 120/21 und 10 U 121/21).
Quelle: www.datev.de