Doppelbesteuerungsabkommen mit Finnland gebilligt

Kategorie: Steuern | 1. Juli 2020

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland (19/19385) zugestimmt.

Weitere Informationen: Doppelbesteuerungsabkommen mit Finnland gebilligt

Quelle: www.datev.de

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