Doppelt geschleppt: Ersatz nur für den notwendigen Abschleppaufwand geschuldet

Kategorie: Steuern und Recht | 18. Juni 2021

Das AG München gab der Klage eines Abschleppunternehmens gegen einen Münchner Autohalter auf Zustimmung zur Auszahlung des bei der Hinterlegungsstelle eingezahlten Betrages nur in Höhe von zweimal 207,50 Euro statt (Az. 453 C 17734/20).

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Quelle: www.datev.de

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