Doppelte Prämie für Weiterbildungserfolg

Kategorie: Steuern und Recht | 6. Mai 2021

Die Ablegung des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung ist mit einer Zwischenprüfung gleichzusetzen und begründet einen zusätzlichen Prämienanspruch. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 19 AS 466/20).

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Quelle: www.datev.de

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