Doppeltes Arbeitslosengeld für Grenzgänger?
Kategorie: Recht | 19. März 2019
Die Bundesagentur für Arbeit darf im EU-Ausland bezogenes Arbeitslosengeld nur auf deutsches Arbeitslosengeld anrechnen, wenn beide Ansprüche auf derselben Pflichtversicherungszeit beruhen. So das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 9 AL 144/18).
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Quelle: www.datev.de