Dritte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 6. Mai 2020
Kategorie: Steuern | 31. August 2020
Das BMF gibt die Verlängerung der Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie bis zum 31.12.2020 bekannt (Az. IV B 3 – S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).
Weitere Informationen: Dritte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 6. Mai 2020
Quelle: www.datev.de