Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen verkündet
Kategorie: Steuern und Recht | 21. März 2024
Am 05.03.2024 ist das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW verkündet worden. Die WPK hatte im Gesetzgebungsverfahren gefordert, das Vorhaben nicht weiterzuverfolgen, eine Pflicht zur externen Rotation für Abschlussprüfer von Gemeinden sowie kommunalen Eigenbetrieben vorzusehen.
Quelle: www.datev.de