Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig
Kategorie: Steuern und Recht | 27. Februar 2024
Der BayVGH hat die geplante Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Ermittlung der Geschossfläche als rechtswidrig eingestuft (Az. 4 CE 23.2267).
Quelle: www.datev.de