DRSC: DRÄS 9 zu Änderungen an DRS 17 und DRS 20 infolge des ARUG II verabschiedet

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 31. Oktober 2019

Am 25.10.2019 verabschiedete das Deutsche Rechnungslegungs-Standards Committee e.V. den Deutschen Rechnungslegungs-Änderungsstandards Nr. 9. Die Änderungen betreffen DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder sowie DRS 20 Konzernlagebericht und ergeben sich aus dem noch nicht in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Aktionärsrechte-Richtlinie. Darauf weist die WPK hin.

Weitere Informationen: DRSC: DRÄS 9 zu Änderungen an DRS 17 und DRS 20 infolge des ARUG II verabschiedet

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH: Noch kein Steuerabzug für Hausgeldzahlungen . . . ...

Leistungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind steuerlich . . . ... [weiterlesen]

BFH: Keine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge . . . ...

Eine Personengesellschaft erhält keine Kfz-Steuerbefreiung für ihre landwirtschaftlichen Fahrzeuge, wenn . . . ... [weiterlesen]

Archiv