DStV begrüßt Angleichung der umsatzsteuerlichen Istbesteuerungsgrenze an die Buchführungsgrenze ab 2020

Kategorie: Steuern | 16. Dezember 2019

Kleine Unternehmen können aufatmen. Der Deutsche Bundestag beschloss für sie eine spürbare Bürokratieentlastung. Ab 01.01.2020 wird die umsatzsteuerliche Istbesteuerungsgrenze von 500.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben. Dazu hat der DStV Stellung genommen.

Weitere Informationen: DStV begrüßt Angleichung der umsatzsteuerlichen Istbesteuerungsgrenze an die Buchführungsgrenze ab 2020

Quelle: www.datev.de

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