DStV begrüßt differenzierten Ansatz der EU-Kommission für die Einführung von Mehrheitsentscheiden bei der Steuergesetzgebung
Kategorie: Steuern | 24. Januar 2019
Die EU-Kommission hat ihre Mitteilung für eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der EU-Steuerpolitik veröffentlicht. Darin schlägt sie die Modernisierung des EU-Gesetzgebungsverfahrens in Steuersachen vor, indem eine schrittweise Einführung des qualifizierten Mehrheitsentscheids durchgesetzt werden soll. Dazu hat der DStV Stellung genommen.
Weitere Informationen: DStV begrüßt differenzierten Ansatz der EU-Kommission für die Einführung von Mehrheitsentscheiden bei der Steuergesetzgebung
Quelle: www.datev.de