DStV: Durchbruch bei den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen

Kategorie: Steuern und Recht | 15. März 2024

Die Einreichungsfrist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wird bis zum 30.09.2024 verlängert. Der DStV konnte hier im engen Schulterschluss mit BStBK, WPK und BRAK auf einer kurzfristig einberufenen außerordentlichen Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam mit Bund und Ländern einen Durchbruch erzielen.

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Quelle: www.datev.de

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