DStV fordert Klarheit bei Ausweitung des Datensatzes der E-Bilanz
Kategorie: Steuern und Recht | 13. Januar 2025
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Die im JStG 2024 beschlossene Neuregelung lässt jedoch Fragen offen. Der DStV fordert das BMF mit Schreiben vom 20.12.2024 zur Klarstellung auf.
Quelle: www.datev.de