DStV fordert sanktionsfreie „Schonfrist“ bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen 2023
Kategorie: Steuern und Recht | 20. November 2024
Auch im vierten Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie reißen die Zusatzbelastungen in den Kanzleien nicht ab. Und abermals naht ein Fristende, nämlich zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023. Der DStV bittet daher erneut nachdrücklich um zeitlichen Aufschub.
Quelle: www.datev.de