DStV plädiert für noch mehr Kulanz bei der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020

Kategorie: Steuern und Recht | 4. März 2022

Bis 07.03.2022 wird offiziell auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für nicht bis Ende 2021 offengelegte Jahresabschlüsse 2020 von Kapitalgesellschaften verzichtet. Angesichts der andauernden Zusatzbelastungen durch die Corona-Lage wendet sich der DStV erneut an das BMJ und plädiert für eine Verlängerung bis Ende Mai 2022.

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Quelle: www.datev.de

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