DStV plädiert für noch mehr Kulanz bei der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020
Kategorie: Steuern und Recht | 4. März 2022
Bis 07.03.2022 wird offiziell auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für nicht bis Ende 2021 offengelegte Jahresabschlüsse 2020 von Kapitalgesellschaften verzichtet. Angesichts der andauernden Zusatzbelastungen durch die Corona-Lage wendet sich der DStV erneut an das BMJ und plädiert für eine Verlängerung bis Ende Mai 2022.
Quelle: www.datev.de