DStV: Solidaritätszuschlag 1995/2021 in „verfassungsrechtlicher Finsternis“
Kategorie: Steuern und Recht | 6. Februar 2024
Ein Gutachten des renommierten Steuerrechtsexperten Prof. Dr. Gregor Kirchhof belegt: „Die Wiedervereinigung bewirkt gegenwärtig keinen maßgeblichen Finanzbedarf mehr. […] Der Solidaritätszuschlag 1995/2021 ist nicht zu rechtfertigen. Er verletzt das Grundgesetz.“ Zu diesem Ergebnis gelangt die Stellungnahme, die DStV und BdSt in Auftrag gegeben haben.
Quelle: www.datev.de