Düsseldorfer Karnevalsverein hat keinen Anspruch auf Corona-Novemberhilfe
Kategorie: Steuern und Recht | 10. Januar 2025
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat zu Recht den Antrag eines Düsseldorfer Karnevalvereins zur Gewährung einer Corona-Novemberhilfe in Höhe von rund 21.000 Euro abgelehnt und eine vorläufig ausgezahlte Abschlagszahlung zurückgefordert. Dies entschied das VG Düsseldorf (Az. 9 K 8620/23).
Quelle: www.datev.de