Duldungspflichten privater Waldeigentümer hinsichtlich ausgewilderter Wisente im Rothaargebirge
Kategorie: Recht | 22. Juli 2019
Der BGH hat den Wisent-Streit an das OLG Hamm zurückverwiesen, damit u. a. die Frage geklärt wird, ob eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt. Dies hat zur Folge, dass sich die Wisente weiter frei im Rothaargebirge bewegen dürfen (Az. V ZR 175/17 und V ZR 177/17).
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Quelle: www.datev.de