Duldungspflichten privater Waldeigentümer hinsichtlich ausgewilderter Wisente im Rothaargebirge

Kategorie: Recht | 22. Juli 2019

Der BGH hat den Wisent-Streit an das OLG Hamm zurückverwiesen, damit u. a. die Frage geklärt wird, ob eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt. Dies hat zur Folge, dass sich die Wisente weiter frei im Rothaargebirge bewegen dürfen (Az. V ZR 175/17 und V ZR 177/17).

Weitere Informationen: Duldungspflichten privater Waldeigentümer hinsichtlich ausgewilderter Wisente im Rothaargebirge

Quelle: www.datev.de

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