Durchführung der Günstigerprüfung gemäß § 10a Abs. 2 EStG
Kategorie: Steuern und Recht | 3. Januar 2022
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass die Günstigerprüfung gem. § 10a Abs. 2 EStG zwischen der Berücksichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen und des Altersvorsorgezulagenanspruchs vor dem Abzug der Steuerermäßigungen nach § 35a Abs. 1 EStG durchzuführen ist (Az. 5 K 18/19).
Quelle: www.datev.de